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       Merken Sie sich bitte diesen 
        Namen, wenn Sie erklären müssen, wie die Zugehörigkeit 
        Rotthauser Katholiken bezeichnet wird (103 Buchstaben).(nur 
        96 Buchstaben) 
        St. Mariä Himmelfahrt....... ist 
        nur Gemeinde und nicht Kirchengemeinde, sonst wäre sie noch Körperschaft 
        des öffentlichen Rechts. Ich bitte Sie, die Korrektur zu berücksichtigen 
        und sich den kürzeren Namen zu merken. 
         
        Die Pfarrversammlung am 3. März 2007 in der Kirche St. Mariä 
        Himmelfahrt hatte es in sich. Drei Funktionsträger der heutigen Fusionsgemeinde 
        informierten über die Folgen der neuen Pfarreienstruktur in Gelsenkirchen. 
        Geschätzte 120 Gemeindemitglieder nahmen diese Informationen mit 
        äußerst gemischten Gefühlen auf. Die teils hitzige Kontroverse 
        fand ihre Höhepunkte: es wurde der Vorwurf der Lüge und des 
        Betrugs erhoben, per Hausrecht wurde des Ortes(Altarraum) verwiesen, Redebeiträge 
        wurden abgeschnitten, man verbat sich Belehrungen usw.. Eine Wertung möchte 
        ich hier nicht vornehmen, teils weil ich irgendwie Betroffener bin, teils 
        weil die Wahrheit oder Richtigkeit zwischen den Standpunkten liegt. 
      Pfarrer Georg Späh 
        führte aus:  
      Die Folgen der Umstrukturierung 
        sind gravierend für Rotthauser Katholiken. Hier einige Punkte: 
        Ab dem 25.08.2007 gehört die Rotthauser Gemeinde s.o. zur Pfarrei 
        St. Augustinus und ist nicht mehr eine eigene Pfarrei, also keine juristische 
        Person mehr. 
         
        Der Kirchenvorstand (KV) in Rotthausen existiert ab dem Datum nicht mehr. 
        Im Herbst 2007 wird ein KV für die Großgemeinde gewählt 
        (16 Mitglieder + Pfarrer). Jeder kann kandidieren und gewählt werden. 
        Daher ist theoretisch denkbar, dass Rotthausen nicht vertreten ist. 
         
        In den einzelnen Gemeinden gibt es keine Pfarrbüros mehr. Die Einrichtung 
        eines Kontaktbüros mit eingeschränkten Öffnungszeiten wird 
        angestrebt. 
         
        Aus dem Pfarrer wird der Pastor Georg Späh (weil ohne eigene Pfarrei). 
         
        Die Gemeindeverbände werden aufgelöst. Dezentrale Aufgaben werden 
        zentral vom Bistum übernommen. Die KiTas werden von einem "Zweckverband 
        Kindertageseinrichtungen" übernommen. 
         
        In der Pfarrei St.Augustinus wird es neben dem Pfarrer einen Verwaltungsleiter 
        geben, welcher der Vorgesetzte aller Angestellten ist. 
         
        Aus dem Pfarrgemeinderat (PGR) wird nach dem 25.08.2007 der Gemeinderat, 
        der eine Person in den dann neuen PGR von St. Augustinus entsendet. 
         
        Der Stellenplan für die Pfarrei sieht bis 2009 vor: 1 Pfarrer, 4 
        Pastöre in den Gemeinden, 1 Pastor für alle Gemeinden, 2 Gemeindereferenten/innen, 
        1 weiteren Seelsorger. Bis 2015 wird sich die Zahl aktiver Pastöre 
        voraussichlich um 30% verringern. 
         
        Am 7. Juni 2007 (Fronleichnam) wird die Kirche St. Mariä Himmelfahrt 
        außer Dienst gestellt. Für kirchliche oder öffentliche 
        Nutzung kann auf örtlicher Ebene (Pastor, Pfarrer) keine Freigabe 
        erfolgen. Die Profanierung des Gebäudes ist z.Zt. nicht geplant, 
        da eine Anschlussnutzung noch nicht klar ist. 
        Ein Architekt soll Vorschläge für eine Anschlussnutzung erarbeiten. 
        Nutzungen wie Moschee, Kaufhaus, Vergnügungsstätte sollen ausgeschlossen 
        bleiben.  
      KV Günter Frieling 
        führte aus: 
         
        Die Zahl der Gemeindemitglieder sowie die Zahl der Kirchenbesucher ist 
        in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Daher sind auch 
        die Schlüsselzuweisungen (€/Mitglied) weniger geworden. 
         
        Es stellt sich die Frage nach den hier beschäftigten Mitarbeitern. 
        Für Frau Lenz (Pfarrbüro) und Herrn Schabio ( Küster) enden 
        die befristeten Arbeitsverträge Ende Juli. Frau Frieling (Pfarrbüro) 
        geht Anfang August in den vorzeitigen Ruhestand. 
         
        Rotthausen und Ückendorf teilen sich einen Hausmeister, dessen Arbeitsumfang 
        insgesamt einer 50%-Stelle entspricht. Küsterdienste müssen 
        ehrenamtlich organisiert werden. 
         
        Gemeindeimmobilien und Kirchengegenstände gehen in das Eigentum von 
        St. Augustinus über. 
        Den Pfarrbrief (Rotthausen) , wie bisher, wird es nicht mehr geben. 
      PGR Matthias Kullmann führte 
        aus: 
      Im PGR wird die Einrichtung 
        eines Fahrdienstes für ältere Personen zur Kirche St. Barbara 
        geplant. 
         
        Ein PGR-Mitglied ist beteiligt an der Gestaltung der Messordnung in der 
        Großpfarrei. 
         
        Ein eingetragener Verein soll gegründet werden, um in der Rotthauser 
        Gemeinde noch eine juristische Person zu haben. Ein Satzungszweck wurde 
        nicht erläutert. Der Verein kann aber Spenden entgegennehmen und 
        Gelder gemeindeintern einsetzen. 
         
        Die endgültige Entscheidung, St. Mariä Himmelfahrt zu schließen, 
        habe ausschließlich der Bischof gefällt. Wäre es bei der 
        ursprünglichen Absicht geblieben, St. Barbara zu schließen, 
        hätte der neue KV von St. Augustinus, wie jetzt geschehen, entscheiden 
        müssen. 
      Fragen aus der Gemeinde: 
        Hermann Staudinger fragte nach der Profanierung der Kirche (Endgültige 
        Aufgabe als Kirche).  
        Antwort: Dies ist noch nicht geplant, da bei einer Nutzung z.B. als Altenwohnungen 
        das Abhalten von Gottesdiensten dann hier möglich wäre. 
      Frau Rust wollte wissen, warum 
        bei der Frage nach einer Anschlussnutzung nicht Gutachten herangezogen 
        würden, die in NRW bereits mehrfach erstellt wurden. Diese Frage 
        konnte der Pfarrer weder für die Gemeinde noch für das Bistum 
        beantworten, will sie aber weiterleiten. 
      Herr Backhaus vermisste bei 
        der "heutigen" Information die Historie der Ereignisse und eine 
        detailliertere Darstellung mit größerer Sensibilität gegenüber 
        den Betroffenen. Er fragte nach einem Minderheitenschutz im neuen KV und 
        nach Informationen über die weitere Nutzung von Pfarrheim und Pfarrhaus. 
        Antwort: a)Ein solcher Schutz ist nicht gegeben. Will man im neuen KV 
        vertreten sein, muss Rotthausen seinen/seine Kandidaten mit ausreichend 
        vielen Stimmen wählen. 
        b) über die Zukunft von Pfarrheim und Pfarrhaus liegen noch keine 
        verlässlichen Informationen vor. 
      Ich verließ 
        mit meiner Frau und meinen Schwiegereltern die Veranstaltung vorzeitig, 
        da wir die Kälte(Temperatur) nicht mehr aushielten, trotz der erhitzten 
        Gemüter.  
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