Präventionsrat Rotthausen zum Thema "No-go-areas"no-go


Von der kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzung des hiesigen Präventionsrates hatte man sich vielleicht mehr versprochen. 17 Teilnehmer tagten im Gemeindehaus der ev. Kirche.
Nach Medienberichten, wonach der Stadtteil Rotthausen mit Gewaltexzessen und "Gefahrenorten" wie Teestuben, Shishabars, Internetcafés und Wettbüros sowie mit von Clans besetzten Straßenabschnitten in Verbindung gebracht wird, war Aufklärung angesagt.

Aber leider waren Vertreter vom Leitungsstab der Polizei genauso wenig anwesend wie Vertreter der PI-Süd, obwohl von diesen wohl die Berichte ausgingen, die die Thematik aufgeworfen hatten.

Herr Hutmacher vom kommunalen Ordnugsdienst der Stadt GE stellte für Rotthausen, aber auch für das restliche Stadtgebiet fest: das, was man üblicherweise unter "No-go-areas" versteht, gibt es im Stadtgebiet nicht.

Herr Tröster, Bezirksbeamter der Polizei in Rotthausen, stellte in Übereinstimmung mit Herrn Palm für Rotthausen fest, hier gibt es solche Beobachtungen nicht.

Bürgermeisterin Rudowitz, Bezirksbürgermeister Fath, stellvertretender Bezirksbürgermeister Klein und auch Vertreter der Rotthauser Vereine Bürgerverein und Netzwerk, Gerecht und Koschei sowie die Sprecher des Präventionsrates Voss und Iwannek waren sich alle einig, dass das beschriebene Bild von Rotthausen falsch und eine Korrektur angesagt ist.

Unterstützt wurde die Wahrnehmung von einem Vortrag des ehemaligen Leiters der Polizei-Wache in E-Katernberg, Klaus Stankiewicz. Essen hat an einigen Stelle "echte No-go-areas" mit Straßenabschnitten, die eindeutig von Familienclans beherrscht werden. Hinter vielen dieser Familien stehen Mhallamiye-Kurden, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland gekommen sind. Gegenden, wie in Essen kann der Ex-Polizist in Rotthausen nicht ausmachen.

Der Redakteur der Tageszeitung, der auf Grund ihm vorliegender Berichte das Thema aufgeworfen hatte, konnte sich ein Bild von der Sichtweise der Rotthauser machen. Wir erwarten seinen Bericht.