hohoffStraßenumbenennung Hohoffstraße
Zuständigkeit
Abwägung der Gründe
Öffentlichkeitsbeteiligung?


hohoff

Über die Umbenennung einer Straße entscheidet in Gelsenkirchen die Bezirksvertretung, in deren Bezirk die Straße liegt. Die Bezirksvertretung GE-Süd soll nach vorliegender Tagesordnung am 19 02.2019 in ihrer nächsten Sitzung über eine Umbenennung von "Hohoffstraße" in "Bürgermeistereistraße" entscheiden.
Leider wurden die Bezirksverordneten in der Beschlussvorlage (s.o.) nicht umfassend informiert.
Die Stadtverwaltung hat mit Vertretern der Bürgerschaft und der Politik Ende 2018 Kontakt aufgenommen. Für die Bürgerschaft waren 2018 der Bürgerverein Rotthausen eV und das Stadtteilarchiv Rotthausen eV zu Gesprächen eingeladen worden, die in den Räumen des BV stattfanden. Bürgerverein und Stadtteilarchiv stellten sich gegen die Umbenennung, da beiden Vereinen die 17 Jahre Tätigkeit Hohoffs als Bürgermeister vor, während und nach Erstem Weltkrieg bis zum 31.12.1923 höher einzuschätzen war, als die rein ideologischen Begründungen des ISG. Man vertagte sich auf 2019 mit der Bitte an das ISG, weitere konkretere Argumente für die Umbenennung zu liefern.
Am 04.02.2019 fand ein weiteres Treffen beim BV statt, an dem nun zusätzlich zu den genannten Vereinen und Politikvertretern das Rotthauser Netzwerk eV teilnahm. Es wurde kein Konsens erzielt. Das ISG legte keine neuen Erkenntnisse über negative Aktivitäten Hohoffs vor. (Deportationen, Verfolgung von Juden, Sinti, Roma u.a.). Es wurde erneut auf die Haltung Hohoffs als überzeugter Nationalsozialist hingewiesen.
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Bürgerverein und Stadtteilarchiv Rotthausen positionierten sich nach Abwägung der vorgetragenen Meinungen gegen die Umbenennung. Nach einem Ausschussbeschluss vom 03.12.1951 wurde die neu errichtete Straße nach dem ehemaligen Bürgermeister benannt. (nicht zu seinen Lebzeiten!)
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In seinen Arbeitsberichten 2014 und 2015 spricht das ISG im Fall von Straßenumbenennungen von "partizipativen Verfahren" das heißt von Einbeziehung/Beteiligung der Betroffenen. Die Bürger sind gewollt nicht befragt worden. Und die Positionierung der beiden oben genannten Vereine ist verschwiegen worden. Partizipativ kann man anders deuten. Die Verwaltung hat es nach Jahrzehnten nun sehr eilig.
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Nach Möglichkeit sollen die Bezirksverordneten auf diese fehlenden Informationen aufmerksam gemacht werden, bevor sie am Dienstag entscheiden oder den Punkt vertagen.
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Betroffene Bewohner der Hohoffstraße können sich am 15.02.2019 um 16 Uhr beim Bürgerverein Rotthausen (KMS 47) informieren. Interessant dürfte auch sein, welche Folgen /Kosten auf die Bewohner zukommen.